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Großhandelsverkauf: Pflichtangaben am Verkaufsort
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Bezeichnung, Allergene, Herkunft, MHD, Preis pro Kilogramm: Was die Vorschriften zur Kennzeichnung im Offenverkauf vorschreiben. Praktischer Leitfaden für Lebensmittelgeschäfte und Obst- und Gemüsehändler.

Veröffentlicht am 30. August 2026 7 Min. LesezeitAude Moyne

Die Einrichtung eines Offenverkaufsbereichs in einem Feinkostladen oder einem Obst- und Gemüsegeschäft erfordert besondere Sorgfalt bei der Information der Verbraucher. Im Gegensatz zu einem vorverpackten Produkt, dessen Etikett bereits alle gesetzlichen Angaben enthält, muss ein Produkt, das nach Gewicht aus einem Behälter, einem Selbstbedienungsbeutel oder einer Theken-Schiefertafel verkauft wird, mit einer spezifischen, bei jedem Loswechsel aktualisierten Kennzeichnung versehen werden. Dieser Artikel fasst zusammen, was die Vorschriften zur Kennzeichnung am Verkaufsort für Trockenfrüchte, dehydrierte Früchte, Gewürze, Oliven und andere im Offenverkauf angebotene Produkte vorschreiben — ein Thema, das sich von der Frage der vom Kunden mitgebrachten Behältnisse unterscheidet, die bereits in unserem Artikel über das AGEC-Gesetz und die Offenverkaufsbehältnisse behandelt wurde.

Offenverkauf und AGEC-Gesetz: Zwei zu unterscheidende Vorschriften

Viele Händler, die ihren Offenverkaufsbereich strukturieren, vermischen zwei doch sehr unterschiedliche Pflichten. Das AGEC-Gesetz regelt die Möglichkeit für den Kunden, sein eigenes Behältnis mitzubringen, sowie die damit verbundenen Hygienevorschriften. Die dem Verbraucher geschuldete Information über das Produkt selbst — seine Beschaffenheit, seine Allergene, seine Herkunft, sein Datum, sein Preis — unterliegt einem anderen Regelwerk, nämlich dem der Verbraucherinformation und der Lebensmittelkennzeichnung.

Diese Unterscheidung ist nicht nur eine administrative Nuance. Ein Verkaufsort kann bei der Annahme von Kundenbehältnissen vollkommen regelkonform sein und gleichzeitig bei der Kennzeichnung der Produktangaben völlig unzureichend sein, oder umgekehrt. Beide Aspekte müssen in der Organisation des Verkaufsbereichs getrennt behandelt werden.

  • AGEC-Gesetz: Bedingungen für die Annahme und Sauberkeit der vom Kunden mitgebrachten Behältnisse.
  • Verbraucherinformation: An jedem nach Gewicht verkauften Produkt anzugebende Informationen, unabhängig vom verwendeten Behältnis.

Die Pflichtangaben für jedes im Offenverkauf angebotene Produkt

Wenn ein Lebensmittelprodukt ohne vorherige Verpackung verkauft wird, muss die Kennzeichnung am Verkaufsort dem Kunden vor dem Kauf dieselben Informationsgarantien bieten wie ein vorverpacktes Produkt. Konkret betrifft dies jeden Behälter, jeden Spender, jedes im Selbstbedienungsbereich oder an der Theke angebotene Tablett.

  • Die Verkaufsbezeichnung: präziser Name des Produkts (Beispiel: "entsteinte getrocknete Aprikosen", "ungesalzene geschälte Mandeln"), keine vage Handelsbezeichnung.
  • Die Liste der Allergene, die im Produkt enthalten sind oder durch Kreuzkontamination im Sortiment vorhanden sein können.
  • Die Herkunft, sofern diese für die betreffende Produktkategorie eine Pflichtangabe ist.
  • Das MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) oder, je nach Produkt, das für das aktuelle Verkaufslos geltende Verbrauchsdatum.
  • Der Kilopreis, gut lesbar und in unmittelbarer Nähe des Behälters angebracht.

Diese Angaben müssen zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung des Kunden sichtbar sein und dürfen nicht nur auf dem Kassenbon vermerkt werden. Für Händler, die mehrere aufeinanderfolgende Lose desselben Produkts verwalten — eine gängige Praxis bei Trockenfrüchten und dehydrierten Früchten, bei denen die Lieferungen regelmäßig wechseln — muss die Kennzeichnung bei jedem Loswechsel aktualisiert werden, insbesondere für das Mindesthaltbarkeitsdatum. Wir gehen auf dieses Management in unserem Artikel über den Unterschied zwischen MHD und Verbrauchsdatum für Fachleute näher ein.

Zusammenfassungstabelle: Was je nach im Offenverkauf angebotenen Produktgruppen anzugeben ist

Die Kennzeichnungsanforderungen sind nicht für alle Produktarten identisch. Hier eine Übersichtstabelle zu den wichtigsten Punkten für die bei Palimex häufig angebotenen und von unseren Kunden im Offenverkauf weiterverkauften Produktfamilien.

Produktfamilie Präzise Bezeichnung Zu überwachende Allergene Herkunft MHD / Rotation
Trockenfrüchte und Schalenfrüchte (Mandeln, Nüsse, Haselnüsse, Pistazien) Sorte, Behandlung (geschält, geröstet, gesalzen) Schalenfrüchte, mögliche Spuren je nach Abfülllinie Von der CHR-Kundschaft oft erwartet Schnelle Rotation empfohlen, starke Empfindlichkeit gegenüber Ranzigkeit
Dehydrierte Früchte (Aprikosen, Feigen, Datteln, Rosinen) Frucht, Verfahren (entsteint, weich, geschwefelt) Häufig Sulfite bei Aprikosen und bestimmten geschwefelten Früchten Je nach Herkunft des gelieferten Loses MHD bei jedem Loswechsel aktualisieren
Gewürze und Mischungen Name des Gewürzes oder Zusammensetzung der Mischung Selten, aber Vorsicht bei zusammengesetzten Mischungen Relevant für Qualitätsaufwertung Langsamere Rotation, Kontrolle der Feuchtigkeit im Behälter
Oliven und streichfähige Produkte Sorte, Zubereitung (entsteint, mariniert) Je nach Marinade (Senf, Schalenfrüchte) Je nach Herkunft des Loses Lagerung in Lake, kurzes MHD nach dem Öffnen
Hülsenfrüchte Präziser Name (grüne Linse, geschälte Erbse, Bohne) Generell gering Wenig zwingend Langsame Rotation, Empfindlichkeit gegenüber Umgebungsfeuchtigkeit

Allergene und Schalenfrüchte: Der sensible Punkt im Offenverkaufsbereich

Der Offenverkaufsbereich birgt ein besonderes Risiko für Lebensmittelgeschäfte, die Trockenfrüchte und Schalenfrüchte nebeneinander anbieten: die Kreuzkontamination zwischen benachbarten Behältern. Ein gemeinsamer Schöpflöffel, ein Verschütten beim Nachfüllen, ein Mandelstaub, der in den Behälter mit Rosinen wandert — diese in der Praxis alltäglichen Situationen haben direkte Folgen für allergische Kunden.

Die Kennzeichnung muss daher nicht nur die im Produkt enthaltenen Allergene angeben, sondern auch die Risiken von Spuren, die mit der Organisation des Verkaufsbereichs verbunden sind. Wir empfehlen unseren Kunden, diese Analyse in ihrem HACCP-Kontrollplan zu dokumentieren, ebenso wie die Rückverfolgbarkeit der Lose. Dieses Thema wird in unserem Artikel über die Kennzeichnung von Allergenen bei Trockenfrüchten vertieft.

  • Behälter mit Schalenfrüchten physisch von anderen Produktfamilien trennen.
  • Jedem Behälter einen eigenen Schöpflöffel oder ein eigenes Utensil zuweisen, ohne gemeinsame Nutzung.
  • Das Verkaufspersonal darin schulen, präzise über die Zusammensetzung und die enthaltenen Allergene Auskunft zu geben.
  • Lieferscheine und Produktdatenblätter aufbewahren, um jedes Los bei Kundenanfragen nachverfolgen zu können.
Seit 1984 begleitet Palimex Lebensmittelgeschäfte und Obst- und Gemüsehändler, die ihren Offenverkaufsbereich einrichten oder reorganisieren. Die Rückmeldungen aus der Praxis sind eindeutig: Die meisten festgestellten Nichtkonformitäten resultieren nicht aus böswilliger Absicht, sondern aus einer nicht aktualisierten Kennzeichnung nach einem Loswechsel. Unser Rat: Verknüpfen Sie die Neukennzeichnung des Offenverkaufsbereichs systematisch mit Ihrem Wareneingangsverfahren, ebenso wie die Kontrolle des MHD bei der Ankunft des LKWs.

Schiefertafeln, Etiketten, Beschilderungen: Die Kennzeichnung fehlerfrei organisieren

Das Kennzeichnungsmedium ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber seine Organisation bestimmt die Zuverlässigkeit der Information. Eine handschriftliche Schiefertafel, die nicht aktualisiert wird, ist genauso riskant wie eine völlig fehlende Kennzeichnung. Hier sind die Praktiken, die wir unseren gewerblichen Kunden zur Absicherung dieses Punktes empfehlen.

  • Eine Beschilderung pro Behälter, direkt auf Höhe des Produkts und nicht am Ende des Verkaufsbereichs gruppiert.
  • Ein standardisiertes Muster, das in derselben Reihenfolge Bezeichnung, Allergene, Herkunft, MHD und Kilopreis aufführt, um Vergessen zu vermeiden.
  • Eine Nachfüll-Checkliste, die bei jedem Befüllen des Behälters die Überprüfung des Etiketts vorschreibt, nicht nur bei der Eröffnung des Verkaufsbereichs.
  • Ein benannter Verantwortlicher im Team, der für die Aktualisierung der Angaben bei jeder neuen Lieferung zuständig ist.

Diese Organisation steht in direktem Zusammenhang mit den Themen Lagerverwaltung und Rotation im Lebensmittelgeschäft: Ein gut gekennzeichneter Offenverkaufsbereich ist auch ein Bereich, dessen Rotation kontrolliert wird, was Verluste und Abschreibungen nahe dem MHD begrenzt.

Kontrollen, Verantwortung und bewährte Praktiken im Alltag

Die Verantwortung für die Kennzeichnung am Verkaufsort liegt beim Händler, der das Produkt an den Endverbraucher verkauft, und nicht beim Großhändler, der die Ware in gewerblicher Verpackung geliefert hat. Die Kontrollen zur Verbraucherinformation im Einzelhandel obliegen der Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF), die aktualisierte Ressourcen für Fachleute veröffentlicht. Wir empfehlen jedem Kunden, der einen Offenverkaufsbereich einrichtet, vor der endgültigen Kennzeichnung die aktuellen Informationen auf der offiziellen Website der DGCCRF zu konsultieren, da sich die Vorschriften ändern können.

Im Alltag helfen einige einfache Maßnahmen, den Verkaufsbereich nachhaltig abzusichern:

  1. Die Übereinstimmung zwischen Lieferschein, Losnummer und der im Verkaufsbereich angebrachten Kennzeichnung überprüfen.
  2. Nie ein neues Los in einen Behälter umfüllen, ohne das alte Etikett entfernt zu haben.
  3. Ein Exemplar jeder angebrachten Kennzeichnung für einen mit dem Rückverfolgbarkeitsplan übereinstimmenden Zeitraum aufbewahren.
  4. Jeden neuen Mitarbeiter vor der Übernahme einer Tätigkeit im Verkaufsbereich in das Lesen der Produktdatenblätter einweisen.
  5. Bei Zweifeln an einer Pflichtangabe die DGCCRF-Ressourcen konsultieren, anstatt sich auf anderswo beobachtete Praktiken zu verlassen.

Einen regelkonformen Offenverkaufsbereich strukturieren: Die Palimex-Zusammenfassung

Die gesetzliche Kennzeichnung am Offenverkaufsort basiert auf fünf Säulen: präzise Bezeichnung, Allergene, Herkunft, sofern erforderlich, aktuelles MHD und gut lesbarer Kilopreis. Diese Pflichten sind unabhängig vom AGEC-Gesetz zu den vom Kunden mitgebrachten Behältnissen, das einen ganz anderen Aspekt des Offenverkaufs regelt. Für Lebensmittelgeschäfte und Obst- und Gemüsehändler, die ihren Verkaufsbereich strukturieren oder weiterentwickeln, liegt der Schlüssel in der Organisation: ein einheitliches Etikettenmuster, ein systematisches Verfahren bei jedem Wareneingang und eine verstärkte Aufmerksamkeit auf Produktfamilien, die wie Schalenfrüchte allergenempfindlich sind.

Palimex beliefert seine gewerblichen Kunden mit für den Weiterverkauf im Offenverkauf geeigneten Verpackungen, inklusive der für eine zuverlässige Neukennzeichnung am Verkaufsort erforderlichen Los- und Rückverfolgbarkeitsinformationen. Bei Fragen zur logistischen Organisation Ihres Offenverkaufsbereichs oder zu unseren in Großverpackungen erhältlichen Sortimenten steht Ihnen unser Team über unsere Plattform in Rungis gerne zur Verfügung.

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Aude Moyne

Leiterin Marketing & Kommunikation — Palimex / Meyva

Als Leiterin Marketing & Kommunikation bei Palimex / Meyva verantwortet Aude Moyne die Kommunikations- und Digitalmarketing-Strategie des Unternehmens: redaktionelle Inhalte, E-Mail-Kampagnen und die Präsentation der Produktsortimente. Ihre Erfahrung bei Palimex, dem Spezialisten für Trockenfrüchte, Nüsse, Oliven und Gewürze für Fachkunden, verschafft ihr eine fundierte Kenntnis der Produkte, ihrer Herkunft und Verwendung sowie der Erwartungen der Lebensmittelprofis. Die Blogartikel werden von ihr verfasst oder redaktionell betreut, in Zusammenarbeit mit den Vertriebs- und Produktteams von Palimex, wenn ein Thema besondere Fachkenntnis erfordert.